Anträge zur Umsetzung des Sonderrahmenplans der GAK können bis zum 31. Juli im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Luckau gestellt werden.
Förderschwerpunkte (Teil E der LEADER-Richtlinie):
• Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• Vorhaben der öffentlichen Grundversorgung
• Vorhaben zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur außerhalb des Siedlungsbereichs
• Vorhaben der Dorfentwicklung (private und öffentliche Dorferneuerung)