„KLI – kleine lokale Initiativen“ geht in die zweite Runde

Verein sucht kleine ehrenamtliche Projekte für den Aktionsplan 2019

Oftmals sind es kleine Projekte, wie die Instandsetzung von Spielgeräten für Kinder, die Schaffung und Pflege von gemeinschaftlichen Begegnungsmöglichkeiten in den Dörfern, derer sich freiwillige Initiativen annehmen oder annehmen möchten. Ebenso engagieren sich zahlreiche Akteure für die multifunktionale Gestaltung von Sport- oder Freizeitflächen für Alle und auch für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Oftmals aber scheitern gute Vorhaben an den fehlenden finanziellen Mitteln der Akteure vor Ort. In vielen Fällen sind die benötigen Gelder nicht einmal so riesig, da die Menschen vor Ort  selbst mit anpacken und freiwillige Leistungen einbringen. Deshalb möchte die LAG Spree-Neiße-Land e.V. zum zweiten Mal kleine Projekte unterstützen und nutzt die Förderung für kleinteilige lokale Initiativen im Rahmen von LEADER.

Ab sofort besteht bis zum 8. Oktober 2018 die Möglichkeit Projektvorschläge für kleinteilige lokale Initiativen in der LEADER-Region Spree-Neiße-Land einzureichen. Die Vorhaben sollen 2019 umgesetzt werden. Der Region stehen maximal 50.000 € zur Verfügung.

Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert?

Die kleinen Projekte müssen den sozialen Zusammenhalt im unmittelbaren Lebensumfeld stärken, dem Gemeinwohl dienen, einen Beitrag zur Daseinsvorsorge vor Ort leisten oder auch Barrieren abbauen. Die Vorhaben müssen konkrete Herausforderungen im lokalen Bereich anpacken und lösen.
Es können nur Vorhaben im Bereich der LEADER-Region Spree-Neiße-Land (siehe unten) unterstützt werden.

Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, z. B. für Fremdleistungen von Firmen, Beschaffung von (Bau-)Materialien, Anschaffung von Technik und Ausstattung.
Wir können keine wirtschaftlich ausgerichteten Aktivitäten untrstützen. Ebenso sind von der Förderung ausgeschlossen Vorträge und Weiterbildungsmaßnahmen, Zuschüsse für Dorffeste und kulturelle Veranstaltungen, Konzepte, Broschüren, Werbeflyer sowie Internetseiten. Kosten für Genehmigungen, Planungen etc. sind auch nicht Gegenstand der Förderung.
Hinweis: Sie dürfen mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben, bereits die Auftragsvergabe zählt dazu.

Wer wird gefördert?

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Initiativen und Kirchengemeinden sowie Kommunen werden durch Unterstützung von investiven Einzelprojekten mit nachhaltiger Wirkung in ihrem Engagement unterstützt. Unternehmen – auch gemeinnützige Unternehmen – sind nicht antragsberechtigt.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderhöhe kann bis zu 5.000 Euro pro Projekt betragen, bei einem maximalen Fördersatz von 80%.
Der erforderliche Eigenanteil beträgt 20% der förderfähigen Gesamtkosten. Der Antragsteller kann den Eigenanteil als bare Mittel nachweisen oder als freiwillige Eigenleistungen erbringen, sofern die Voraussetzungen der LEADER-Richtlinie erfüllt sind. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können keine freiwilligen Eigenleistungen einbringen.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds im Rahmen der LEADER-Richtlinie. Für die Auswahlrunde stehen der Region maximal 50.000,00 Euro zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Wie und wo bewerbe ich mich?

Interessenten reichen das Maßnahmeblatt bei der LAG-Geschäftsstelle in Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 ein.
Die Frist für die Einreichung von Projektanträgen ist der 8. Oktober 2018.
Der Vorstand der LAG bewertet und begutachtet die Vorhaben anhand der Wertungskriterien. Ein entscheidendes Auswahlkriterium ist die positive Wirkung des Vorhabens für die Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld.

Der Vorstand entscheidet im November 2018 über die Auswahl der kleinen Projekte für den Aktionsplan 2019 im Rahmen von LEADER. Die ausgewählten Vorschläge können nach Genehmigung des gesamten Aktionsplanes durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Jahr 20019 begonnen und umgesetzt werden.

Das Maßmahmeblatt und die Anlagen können im Internet unter „kleine lokale Initiativen“ auf der Internetseite: www.spree-neisse-land.de heruntergeladen werden. Bitte nehmen Sie das Angebot einer persönlichen Beratung wahr, bevor Sie die Unterlagen zum 08. Oktober 2018 abgeben.  Wir unterstützen Sie gern. Für Fragen und Beratungen stehen Ihnen Katrin Lohmann und Manuela Tilch telefonisch unter 03562 / 986 16 199 oder E-Mail: info@spree-neisse-land.de gern zur Verfügung.

 

Wichtige Informationen und Unterlagen für kleine lokale Initiativen:

Maßnahmeblatt als word-Datei zum Ausfüllen (Stand: Juli 2018)
Kosten- und Finanzplan KLI (Anlage; Stand: Juli 2018)
Auswahlkriterien KLI
Merkblatt „lokale kleinteilige Initiativen“
Regionale Entwicklungsstrategie – Ziele und Handlungsfelder

 


Die LEADER-Region Spree-Neiße-Land umfasst die Gemeinden Schenkendöbern, Heinersbrück, Jänschwalde, Neuhausen/Spree, das Amt Döbern-Land und die Städte Guben, Forst (Lausitz), Spremberg, Drebkau und Welzow.