Symbolbild Bauernmuseum

Bundesförderung für landwirtschaftliche Museen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)  und die Beauftragte für für Kultur und Medien haben das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ um die Förderung landwirtschaftlicher Museen erweitert. Zukünftig gibt es damit neben dem Programmteil „Heimatstuben“  auch den Förderbereich „Landwirtschaftliche Museen“.

Träger von Museen, einschließlich Freilichtmuseen und archäologische Museen, öffentlich zugänglichen Sammlungen im Privatbesitz und öffentlich zugänglichen Bauten, z.B. Bauernhäuser und Mühlen können bis zu 50.000 Euro als Förderung für Investitionen beantragen. Der Zuschuss kann für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen eingesezt werden. Das BMEL stellt für die Förderung der landwirtschaftlichen Museen zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Interessierte können Anträge unter www.dva-soforthilfeprogramm.de (externer Link) bei dem Verband für Archäologie e.V. (DVA) stellen. Seit dem 1. April 2021 ist das Programm gestartet und läuft ohne Antragsfrist.

Weitere Informationen finden sie hier:  „Heimatmuseen“ und „Landwirtschaftliche Museen“ (externer Links) .