Der Abgabetermin für den 12. Stichtag am 30. März 2020 bleibt bestehen.
Bitte reichen Sie Ihr Maßnahmeblatt auf dem Postweg ein oder stecken Sie Ihren Umschlag in den Briefkasten an der Kreisverwaltung. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist derzeit nicht möglich. Um die Frist für die Abgabe am 30. März 2020 zu wahren, können Sie auch Ihr Maßnahmeblatt mit Unterschrift als pdf-Datei an info@spree-neisse-land.de mailen. Das Original des Maßnahmeblattes ist auf dem Postweg zeitnah nachzureichen.
Aufruf
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation bleibt die Geschäftsstelle der LAG derzeit für Besucher geschlossen.