Die aktuellen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bedeuten Einschnitte in unserem Alltag. Davon sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Selbstständige, Freiberufliche und auch Ehrenamtliche gleichermaßen betroffen. Wir wollen auf der Seite Informatinen und Links zur Verfügung stellen.
Bürgertelefon der Kreisverwaltung Spree-Neiße: 03562-986 10033
Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr (Kreisverwaltung für Besucher geschlossen.)
aktuelle Infomation auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße: lk spree-neiße-coronavirus und der Stadt Cottbus: cottbus-coronavirus
Informationen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise für Unternehmen und Beschäftigte
[Quelle: jobcenter Spree-Neiße]
Wann und von wem kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
Mit dem neuen Kurzarbeitergeld sollen vor allem Unternehmen unterstützt werden, die „unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen“. Eine Beantragung von Kurzarbeitergeld kann kurzfristig von Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits dann erfolgen, wenn bei Unternehmen zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind – statt zuvor ein Drittel.
Was beinhaltet das Kurzarbeitergeld?
Arbeitgeber können mittels des Kurzarbeitergeldes Arbeitsverhältnisse aufrecht erhalten, auch wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann. Auch die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden durch die Agentur für Arbeit getragen. Die Arbeitnehmer erhalten beim Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Unternehmen müssen das Kurzarbeitergeld nicht zurückerstatten! Entsprechende Informationen zur Online-Beantragung mitsamt der Berechnungstabellen sind zu finden unter:
Bundesagentur für Arbeit (BA): kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Erklärvideos: kurzarbeitergeld-video
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) Brandenburg für Unternehmen und Beschäftigte: mwae.brandenburg.de
Wirtschaftsförderung Brandenbrug (WFBB): Corona-Virus: Unterstützung für Unternehmen
Unterstützung für kleine Unternehmen und Selbstständige
Auf Antrag Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen: Pressemitteilung MFE
Liquiditätshilfe für Unternehmen durch : Vereinfachter Antrag auf Steuerstundung
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf: Soforthilfe KMU & Freiberufler
hilfreiche Informationen und Links zum Coronavirus
Robert-Koch-Institut
Bundesministerium für Gesundheit
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integratin und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Zusammen gegen Corona. Wer sich schützt, schützt uns alle.
nicht allein bleiben mit den Sorgen
Corona-Seelsorgetelefon der Berliner Notfallseelsorge täglich von 8:00 – 18:00 Uhr: 030-403665885
Telefonseelsorge (Anonym. Kompetent. Rund um die Uhr.): 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222